Seelsorgeeinheit St. Christophorus/St. Johannes der Täufer
SeelsorgeeinheitSt. Christophorus/St. Johannes der Täufer

 

Ich bin die Auferstehung und das Leben;

wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er gestorben ist.

Und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird in Ewigkeit nicht sterben.

(Joh 11, 25)

 

Manchmal kommt der Tod ganz plötzlich, manchmal kündigt er sich lange an, und das Sterben ist wie ein endlos scheinender Prozess.

 

Ja, vor dem Tod steht das Sterben! Die Hospizbewegung Emmerich bietet ihre Hilfe bei der Begleitung des Sterbens eines Menschen an. Man kann sich auf der Homepage der Hospizgruppe unter www.hospiz-emmerich.de informieren.

 

Wenn der Tod dann eingetreten ist, stehen wir der Situation zumeist rat- und hilflos gegenüber, denn der Tod eines lieben Menschen macht uns alle immer betroffen und traurig. Das gilt für alle Sterbefälle - selbst für diejenigen, die nicht ganz unerwartet kommen. Der Tod bedeutet die Trennung von Menschen, die wir gern haben. Außerdem erinnert uns Lebende der Tod anderer immer auch an unsere eigene Sterblichkeit – daran, dass wir alle nur Gast auf Erden sind (GL 656).

 

Dass jedoch mit dem Tod eines Menschen nicht alles zu Ende ist, genau das ist die Botschaft unseres Glaubens, und das ist in aller Traurigkeit die österlich befreiende und neu frohmachende Botschaft unseres christlichen Erlösungsglaubens.

 

Wir - das Pastoralteam von St. Christophorus/St. Johannes der Täufer in Emmerich am Rhein - möchten Ihnen durch die folgenden Hinweise ein wenig helfen.

 

Wenn Sie es wünschen, benachrichtigen Sie uns doch telefonisch nach dem Eintritt des Todes über die Pfarrbüros St. Christophorus (70543) oder St. Johannes der Täufer (8258) oder über das Krankenhaus (730). Oder aber verständigen Sie einen Seelsorger/eine Seelsorgerin direkt über den jeweiligen Telefonanschluss, damit wir unmittelbar nach Eintritt des Todes bei Ihnen sein können.

 

Sofern Sie ein katholisches Begräbnis wünschen, wird sich der von Ihnen ausgewählte Bestatter möglichst bald mit einem der Pfarrbüros in Verbindung setzen, um einen Termin für die Beisetzung mit uns zu vereinbaren.

 

Auch dem Standesamt muss die Nachricht vom eingetretenen Tod dann mitgeteilt werden.

Aus theologischen und psychologischen Gründen haben wir in beiden Kirchengemeinden die Reihenfolge in der Beerdigungspraxis seit dem 10. Oktober 2011 in folgender Weise vereinheitlicht:

 

Zunächst findet die Trauerfeier in der Friedhofskapelle auf dem Emmericher, Praester und Vrasselter Friedhof bzw. in der Dornicker Kirche statt. An diese Feier schließen sich der Grabgang und die Beisetzung (von Sarg oder Urne) auf dem Friedhof an. Im Anschluss an die Grablegung feiern wird dann – sofern gewünscht, aber sehr von uns empfohlen! - die Eucharistie als Auferstehungsfeier in einer unserer sieben Kirchen oder zwei Altenheimkapellen.

 

Nach einer Beerdigung auf dem Emmericher Friedhof bietet sich ganz besonders - wegen ihrer Nähe zum Friedhof - die Heilig-Geist-Kirche zur Auferstehungsfeier an. Die Feier der Eucharistie ist immer auch möglich nach einer reinen Sargverabschiedung ohne Beisetzung bzw. einer Urnenbeisetzung.

 

Desweiteren gibt es von nun an werktags drei festgelegt Uhrzeiten für eine Beerdigung in der soeben beschriebenen Weise in unserer Seelsorgeeinheit:

montags, dienstags, donnerstags und freitags jeweils um 10.00 Uhr, 12.00 Uhr und 14.00 Uhr.

 

Am Samstag kann eine Beerdigung nur um 10.00 Uhr stattfinden.

 

Die Praxis, dass am Mittwoch auf unserem kommunalen Friedhof in Emmerich keine Beisetzung möglich ist, übertragen wir ebenso auf unsere drei kirchlichen Friedhöfe in Dornick, Praest und Vrasselt, auf denen - so die Friedhofsordnung - nur beerdigt werden kann, wer auch im entsprechenden Ort gewohnt hat.

 

Diese Regelungen wurden mit der kommunalen Friedhofsverwaltung und den fünf zumeist bei uns tätigen Bestattungsunternehmen Dörning, Herbst, Ney, van den Berg, van Beeck (Inh. Fabian Wroblowski) und Wienemann einvernehmlich so besprochen.

Sollte bei Ihnen ein Todesfall eintreten, wird der von Ihnen verständigte Bestatter einen Beerdigungstermin in der Regel für den vierten Tag nach dem Versterben eines Angehörigen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung und einer unserer Kirchengemeinden festlegen.

 

Der Seelsorger bzw. die Seelsorgerin mit dem Bereitschaftsdienst für eine Beisetzung am entsprechenden Beerdigungstag wird sich dann am Folgetag bei Ihnen melden, um einen Besuchstermin zum Trauergespräch mit und bei Ihnen auszumachen.

 

So sind wir als Pastoralteam, Bestattungsunternehmen und Friedhofsverwaltung gemeinsam der Meinung, Ihnen angesichts des so traurigen Anlasses des Versterbens eines lieben Menschen eine von jetzt an eindeutige und hilfreiche, verlässliche und einheitliche Beerdigungspraxis in unserer Seelsorgeeinheit vorzuschlagen.

 

Es gibt auch Internet-Seiten, die im Trauerfall hilfreich sein können; zwei seien hier genannt:

www.trauerraum.de - ein Angebot des Bistums Essen;

www.trauernetz.de - ein Angebot der evangelischen Kirche im Rheinland

- beide mit vielen Informationen und der Möglichkeit, die eigene Trauer “virtuell” auszudrücken.

 

 

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